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Ausführungsgesetz zu dem Vertrag vom 19. November 1990 über konventionelle Streitkräfte in Europa (KSE-Vertrag) – KSEVtrAG

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(1) Dieses Gesetz tritt an dem Tage in Kraft, an dem der Vertrag nach seinem Artikel XXII in Kraft tritt.

(2) Der Tag ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25