KRITIS-Dachgesetz – KRITISDachG

arrow_right

1Die Bundesregierung soll eine Strategie zur Verbesserung der Resilienz kritischer Infrastrukturen verabschieden.
2Die Strategie beinhaltet Erwägungen zu Transparenzpflichten für kritische Infrastrukturen.

Änderung durch Art. 8 G v. 21.7.2026 I Nr. 221 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
print