Teilprobe: eine durch gleichmäßige Aufteilung einer Sammelprobe erhaltene Probe,
5.
Parallelprobe: ein Teil einer homogenisierten Sammel- oder Teilprobe, insbesondere für die amtliche Überwachung und für ein zweites Sachverständigengutachten.
Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 1.7.2020 I 1540