Jugendarbeitsschutzuntersuchungsverordnung – JArbSchUV

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(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 411, S. 43)



– vom Personensorgeberechtigten1auszufüllen und von ihm und dem Jugendlichen zu unterschreiben;2
dem Arzt vom Jugendlichen bei der Untersuchung vorzulegen –

                           
    UBS-ID                      
  Name, Vorname, Geburtsdatum des Jugendlichen

 
  Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort

 
  Beabsichtigte berufliche Tätigkeit

 
  Name, Vorname, Postanschrift des Personensorgeberechtigten (falls abweichend von der Postanschrift des Jugendlichen)

 
     

Zutreffendes bitte ankreuzen, wenn es besteht oder „ein Verdacht auf“ existiert.

A
Vorgeschichte des Jugendlichen
A.1
Krankheiten/Behinderungen:
  Augenkrankheiten   Ohrenkrankheiten   Anfallsleiden
  Asthma   Herz-Kreislauf-Krankheiten   Zuckerkrankheit
  Knochen-Gelenk-Krankheiten   Hautkrankheiten   Allergien
  andere Krankheiten/Behinderungen welche: _____________________________________________
  Operationen/Unfälle welche: _____________________________________________
  wann: ______________________________________________
    noch Beschwerden/Folgen
  welche: _____________________________________________
A.2
Häufige Beschwerden (Beispiele):
  Husten   Atemnot   Kopfschmerz
  Schwindel   Ohnmacht   Hautausschläge
  Sonstige: _____________________________________________________________________________
A.3
  Zurzeit in ärztlicher Behandlung Grund: _________________________________________
A.4
  Regelmäßige Medikamenteneinnahme welche: ________________________________________

 Bitte – falls vorhanden – zur Untersuchung mitbringen:
Impfnachweise, Sehhilfen (Brillenpass), Allergiepass, Feststellungsbescheide über Behinderungen.




         
(Datum)   (Unterschrift des Personensorgeberechtigten)   (Unterschrift des Jugendlichen)
__________

1 Zur besseren Lesbarkeit wird in diesem Erhebungsbogen das generische Maskulinum verwendet. Gemeint sind immer alle Geschlechter.
2 Die Angaben sind freiwillig; sie ermöglichen dem Arzt eine zuverlässigere Beurteilung.
Geändert durch Art. 19 V v. 11.12.2024 I Nr. 411
Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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