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Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Investitions- und Tilgungsfonds“ – ITFG

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Es wird ein Sondervermögen des Bundes mit der Bezeichnung „Investitions- und Tilgungsfonds“ errichtet.

Zuletzt geändert durch Art. 8 G v. 30.9.2025 I Nr. 231
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25