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Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung – InsVV

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Zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen wird ein Betrag in Höhe der vom Insolvenzverwalter zu zahlenden Umsatzsteuer festgesetzt.

Zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 22.12.2020 I 3328
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25