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Verordnung über das Schlichtungsverfahren nach § 16 der Handwerksordnung – HwO§16V

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(1) Sitz der Schlichtungskommission und ihrer Geschäftsstelle ist Berlin.

(2) Die Geschäftsstelle führt die laufenden Geschäfte der Schlichtungskommission und unterstützt sie bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.

Zuletzt geändert durch Art. 24 G v. 6.12.2011 I 2481
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25