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Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den höheren Bankdienst der Deutschen Bundesbank – HBankDVDV

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1Die Ausbildung und Prüfung nach dieser Verordnung sind der Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des höheren Bankdienstes.
2Der Vorbereitungsdienst setzt sich aus einer fachtheoretischen und einer berufspraktischen Ausbildung zusammen.
3Er dauert in der Regel 18 Monate.

Geändert durch Art. 3 V vom 12.8.2025 I Nr. 199
Ersetzt V 2030-8-3-3 v. 28.8.2012 I 1858 (HBankDAPrV)
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25