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Verordnung zur Abstimmung über die Aufnahme in die hüttenknappschaftliche Zusatzversicherung – HAV

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Der Versicherungsträger hat die Abstimmungsunterlagen mindestens ein Jahr aufzubewahren; die Frist beginnt mit dem auf den Tag der Entscheidung über den Aufnahmeantrag folgenden Kalenderjahr.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25