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Hüttenknappschaftliche Abstimmungsverordnung – HAV

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Der Versicherungsträger hat die Abstimmungsunterlagen mindestens ein Jahr aufzubewahren; die Frist beginnt mit dem auf den Tag der Entscheidung über den Aufnahmeantrag folgenden Kalenderjahr.

Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26