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Verordnung über die Einfuhr von Hanf aus Drittländern – HanfEinfV

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Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für die Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union hinsichtlich der Einfuhr von Hanf aus Drittländern im Rahmen der gemeinsamen Organisation der Agrarmärkte.

Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 26.1.2017 I 138
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25