Erster Teil Vorschriften zur Ausführung des
Haager Übereinkommens vom 15. November 1965 über die Zustellung
gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland
in Zivil- oder Handelssachen
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Zweiter Teil Vorschriften zur Ausführung des
Haager Übereinkommens vom 18. März 1970 über die
Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- oder Handelssachen
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