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Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst des Bundes im Informationstechnikzentrum Bund – GtDITZBundVDV

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Von den bis zum 31. Dezember 2024 befristeten Sonderregelungen dieser Verordnung darf nur Gebrauch gemacht werden, wenn dies wegen der zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie getroffenen Maßnahmen notwendig ist.

Zuletzt geändert durch Art. 13 G v. 18.12.2024 I Nr. 423
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25