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Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst des Bundes im Informationstechnikzentrum Bund – GtDITZBundVDV

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(1) 1Das Bachelorstudium richtet sich nach den Studien- und Prüfungsordnungen der Universität.
2Diese sind auf der Internetseite der Universität veröffentlicht.

(2) Das Informationstechnikzentrum Bund ordnet die Anwärterinnen und Anwärter für das Bachelorstudium an die Universität ab.

Zuletzt geändert durch Art. 13 G v. 18.12.2024 I Nr. 423
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25