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Staatsvertrag zwischen den Ländern Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen über die Umgliederung der Gemeinden im ehemaligen Amt Neuhaus und anderer Gebiete nach Niedersachsen – GrÄndStVtr MV/ND

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Das Land Niedersachsen gewährleistet, daß der Schutzstatus der im Umgliederungsgebiet vorhandenen naturschutzrechtlich geschützten Teile von Natur und Landschaft nach Inkrafttreten des Staatsvertrages erhalten bleibt.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25