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Staatsvertrag zwischen den Ländern Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen über die Umgliederung der Gemeinden im ehemaligen Amt Neuhaus und anderer Gebiete nach Niedersachsen – GrÄndStVtr MV/ND

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(1) 1Der Staatsvertrag bedarf der Ratifikation.
2Die Ratifikationsurkunden werden ausgetauscht.

(2) Der Staatsvertrag tritt am ersten Tag nach Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25