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Staatsvertrag zwischen den Ländern Brandenburg und Sachsen-Anhalt über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze – GrÄndStVtr BB/ST

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(1) 1Dieser Vertrag bedarf der Ratifikation.
2Die Ratifikationsurkunden werden unverzüglich ausgetauscht.

(2) Dieser Vertrag tritt am Tag, der auf den Austausch der Ratifikationsurkunden folgt, in Kraft.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25