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Staatsvertrag zwischen den Ländern Brandenburg und Sachsen-Anhalt über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze – GrÄndStVtr BB/ST

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(1) Die Flurstücke 28/6, 28/10 und 49 der Flur 5 der Gemarkung Brandis, Gemeinde Brandis, Landkreis Herzberg, werden aus dem Land Brandenburg ausgegliedert und in das Land Sachsen-Anhalt, Landkreis Jessen, Gemeinde Holzdorf, eingegliedert.

(2) 1Die aus der Neugliederung sich ergebenden Grenzänderungen sind in der Anlage kartographisch dargestellt.
2Die Anlage ist Bestandteil dieses Vertrages.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25