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Verordnung zum Schutz der geografischen Herkunftsangabe „Glashütte“ – GlashütteV

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Die Herkunftsangabe „Glashütte“ darf im geschäftlichen Verkehr nur für solche Uhren verwendet werden, die im Herkunftsgebiet hergestellt worden sind.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25