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Verordnung über die gute fachliche Praxis bei der Erzeugung gentechnisch veränderter Pflanzen – GenTPflEV

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Der Erzeuger hat Einrichtungen, Maschinen und Geräte, die zur Aussaat, zur Ernte, zur Aufbereitung oder zur Beförderung von gentechnisch verändertem Saat-, Pflanz- oder Erntegut eingesetzt wurden, sorgfältig zu reinigen, bevor sie für nicht gentechnisch verändertes Saat-, Pflanz- oder Erntegut eingesetzt werden.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25