α
GenTPflEV
print
Verordnung über die gute fachliche Praxis bei der Erzeugung gentechnisch veränderter Pflanzen – GenTPflEV
arrow_left
arrow_right
§ 14 Inkrafttreten
link
anchor
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25
Impressum
Datenschutzerklärung