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Verordnung über die gute fachliche Praxis bei der Erzeugung gentechnisch veränderter Pflanzen – GenTPflEV

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Bei allen Bewirtschaftungsmaßnahmen einschließlich der Ernte sind Einträge von gentechnisch veränderten Organismen in fremde Grundstücke durch Wahl einer geeigneten Technik auf das Mindestmaß zu beschränken.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25