print

Verordnung über die gute fachliche Praxis bei der Erzeugung gentechnisch veränderter Pflanzen – GenTPflEV

arrow_left arrow_right

Auf Flächen, auf denen Düngemittel oder andere Stoffe aufgebracht werden, die offenkundig nicht nur geringfügig vermehrungsfähige Bestandteile von gentechnisch veränderten Pflanzen enthalten, findet § 10 entsprechende Anwendung.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25