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Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Bankdienst der Deutschen Bundesbank – GBankDVDV

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1Das Studium vermittelt in enger Verbindung von Wissenschaft und Praxis die wissenschaftlichen Methoden und Kenntnisse sowie die berufspraktischen Fähigkeiten und Kenntnisse, die für die Erfüllung der Aufgaben im gehobenen Bankdienst erforderlich sind.
2Es soll die Studierenden zu verantwortlichem Handeln im freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat befähigen.
3Hierzu gehört auch die Fähigkeit zur Zusammenarbeit im europäischen und internationalen Raum.
4Die Studierenden sollen ihre Kompetenzen weiterentwickeln, um den Herausforderungen im Europäischen System der Zentralbanken gerecht zu werden.

Geändert durch Art. 2 V vom 12.8.2025 I Nr. 199
Ersetzt V 2030-8-3-1 v. 24.2.2011 I 318 (GBankDAPrV)
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25