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Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Bankdienst der Deutschen Bundesbank – GBankDVDV

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(1) 1Die Bachelorprüfung ist die Laufbahnprüfung für den gehobenen Bankdienst.
2Sie besteht aus

1.
den Modulprüfungen,
2.
der Bachelorthesis und
3.
der Verteidigung der Bachelorthesis.

(2) Das Prüfungsamt legt fest, welche Prüfungen zu welchem Zeitpunkt in den einzelnen Modulen erbracht werden müssen.

Geändert durch Art. 2 V vom 12.8.2025 I Nr. 199
Ersetzt V 2030-8-3-1 v. 24.2.2011 I 318 (GBankDAPrV)
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25