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Gesetz über die Statistiken zu Gesundheitsausgaben und ihrer Finanzierung, zu Krankheitskosten sowie zum Personal im Gesundheitswesen – GAPStatG

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1Hilfsmerkmale sind:
2

1.
Name und Anschrift der Auskunftspflichtigen sowie
2.
Name und Kontaktdaten der Personen, die für Rückfragen zur Verfügung stehen.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25