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Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachagrarwirt Baumpflege – Bachelor Professional Baumpflege oder Geprüfte Fachagrarwirtin Baumpflege – Bachelor Professional Baumpflege – FABaumPflPrV

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(1) 1In der Fallstudie hat der Prüfling eine Situation der Mitarbeiterführung zu bearbeiten.
2Die Situation wird vom Prüfungsausschuss vorgegeben und muss sich auf die in § 15 Absatz 2 beschriebenen Inhalte beziehen.

(2) Der Prüfling hat die vorgegebene Situation zu analysieren, Handlungsoptionen zu entwickeln, diese schriftlich zu dokumentieren und in einem Fachgespräch zu erläutern.

(3) 1Für die Bearbeitung der Fallstudie stehen
180 Minuten
zur Verfügung.
2Das Fachgespräch soll nicht länger als 30 Minuten dauern.

Ersetzt V 806-21-7-39 v. 29.6.1993 I 1114 (FAgrPrV)
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25