print

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachagrarwirt Baumpflege – Bachelor Professional Baumpflege oder Geprüfte Fachagrarwirtin Baumpflege – Bachelor Professional Baumpflege – FABaumPflPrV

arrow_left arrow_right

(1) 1In der Fallstudie hat der Prüfling eine betriebswirtschaftlich relevante unternehmerische Entscheidungssituation zu bearbeiten.
2Die Situation wird vom Prüfungsausschuss vorgegeben und muss sich auf die in § 11 Absatz 2 beschriebenen Inhalte beziehen.

(2) Der Prüfling hat die vorgegebene Situation zu analysieren, Handlungsoptionen zu entwickeln, dies schriftlich zu dokumentieren und in einem Fachgespräch zu erläutern.

(3) 1Für die Bearbeitung der Fallstudie stehen zwei Tage zur Verfügung.
2Das Fachgespräch soll nicht länger als 45 Minuten dauern.

Ersetzt V 806-21-7-39 v. 29.6.1993 I 1114 (FAgrPrV)
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25