(1) 1Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt ist eine bundesunmittelbare, nicht rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
2Sie ist eine Bundesoberbehörde.
(2) Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt hat
(3) Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt hat ferner