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Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt im E-Commerce oder Geprüfte Fachwirtin im E-Commerce – EComFPrV

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Die Prüfung besteht aus

1.
einem schriftlichen Prüfungsteil nach § 10 und
2.
einem mündlichen Prüfungsteil nach § 11.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25