α
EComFPrV
print
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt im E-Commerce oder Geprüfte Fachwirtin im E-Commerce – EComFPrV
arrow_left
arrow_right
§ 9 Bestandteile der Prüfung
link
anchor
Die Prüfung besteht aus
1.
einem schriftlichen Prüfungsteil nach
§ 10
und
2.
einem mündlichen Prüfungsteil nach
§ 11
.
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25
Impressum
Datenschutzerklärung