(1) 1Im Handlungsbereich „Sicherstellen der Kommunikation und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sowie Führen von internen und externen Partnern“ soll die zu prüfende Person nachweisen, dass sie in der Lage ist, zielorientiert mit Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, Auszubildenden, Geschäftspartnern und Kunden zusammenzuarbeiten.
2Unter Beachtung betrieblicher, technologischer und gesellschaftlicher sowie soziokultureller Rahmenbedingungen sollen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Auszubildende und Projektgruppen geführt, gefördert und motiviert werden.
3Aspekte des Veränderungs- und Konfliktmanagements sind dabei ebenso zu berücksichtigen wie rechtliche Vorschriften.
(2) 1In den Aufgabenstellungen sollen mehrere der nachfolgenden Qualifikationsinhalte verknüpft werden:
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