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E-Commerce-Fortbildungsprüfungsverordnung – EComFPrV

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Wer die Prüfung nach dieser Verordnung bestanden hat, ist vom schriftlichen Prüfungsteil der Prüfung der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung befreit.

Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26