(1) 1Im Handlungsbereich „Gestalten von Prozessen im E-Commerce“ soll die zu prüfende Person nachweisen, dass sie in der Lage ist, die Prozesse im
E-Commerce unter Berücksichtigung absatzwirtschaftlicher, personeller, logistischer, rechtlicher und technologischer Anforderungen zu entwickeln, umzusetzen und zu kontrollieren. 2Dabei sollen das Zusammenwirken der Prozesse optimiert, Risiken und Kosten minimiert sowie Vorgaben des Qualitäts- und Umweltmanagements berücksichtigt werden.
(2) 1In den Aufgabenstellungen sollen mehrere der nachfolgenden Qualifikationsinhalte verknüpft werden: