(1) 1Im Handlungsbereich „Gestalten von Prozessen im E-Commerce“ soll die zu prüfende Person nachweisen, dass sie in der Lage ist, die Prozesse im
2Dabei sollen das Zusammenwirken der Prozesse optimiert, Risiken und Kosten minimiert sowie Vorgaben des Qualitäts- und Umweltmanagements berücksichtigt werden.
(2) 1In den Aufgabenstellungen sollen mehrere der nachfolgenden Qualifikationsinhalte verknüpft werden:
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