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Anordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für den Erlass von Widerspruchsbescheiden sowie der Vertretung bei Klagen von Beamtinnen und Beamten des Deutschen Patent- und Markenamts in Angelegenheiten der Besoldung und des Reisekostenrechts – DPMAWidVertrAnO

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Der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundesverwaltungsamts wird die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in verwaltungsgerichtlichen Verfahren in Angelegenheiten der Besoldung und des Reisekostenrechts übertragen, soweit das Bundesverwaltungsamt für den Erlass des Widerspruchsbescheids zuständig war.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25