1Der Vorstand besteht aus einem Vorsitz und einer Stellvertretung. 2Das Kuratorium bestellt die Vorstandsmitglieder auf Grundlage öffentlicher Ausschreibungen für die Dauer der Zeitperiode gemäß § 6 Absatz 1 Satz 2.
§ 1 Abs. 1 Satz 2 ist gem. § 8 Satz 2 dieses G am 1.1.2016 in Kraft getreten