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Verordnung über die Erhebung von Daten zur Aufstellung des nationalen Zuteilungsplans für die Zuteilungsperiode 2008 bis 2012 – DEV 2012

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Der Betreiber ist verpflichtet, die den Anforderungen dieser Verordnung entsprechende Datenmitteilung bis zum 6. Oktober 2006 an die zuständige Behörde zu übermitteln.

Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 12 G v. 21.12.2015 I 2498
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25