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Formulieren, Herstellen, Applizieren und Prüfen von wasserverdünnbaren Beschichtungsstoffen und -systemen für Holz und Holzwerkstoffe (§ 18 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 1)
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- a)
systemspezifische Eigenschaften von wasserverdünnbaren Beschichtungsstoffen und -systemen erläutern
- b)
Anforderungsprofil erstellen und dabei Anwendungszweck, Untergrund, Verarbeitung, Ökologie, systemspezifische Eigenschaften und Kostenaspekte berücksichtigen
- c)
Rohstoffe auswählen
- d)
Maschinen und Geräte systemspezifisch auswählen und einsetzen
- e)
verfahrenstechnische Parameter, insbesondere pH-Wert und Temperatur, festlegen
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13
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- f)
Eigenschaften, Lager- und Transportbedingungen der Beschichtungsstoffe prüfen sowie Korrekturmaßnahmen einleiten und durchführen
- g)
Untergrund wässern, schleifen und bleichen
- h)
Applikationstechnik systemspezifisch auswählen und einsetzen
- i)
Beschichtungsstoffe applizieren und dabei produktspezifische Verarbeitungsvorschriften beachten
- j)
Beschichtungsstoffe unter Berücksichtigung der Filmbildungsmechanismen härten
- k)
Beschichtung nach Anforderungsprofil prüfen, bewerten und optimieren
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Formulieren, Herstellen, Applizieren und Prüfen von wasserverdünnbaren Beschichtungsstoffen und -systemen für Kunststoffoberflächen (§ 18 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 2)
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- a)
systemspezifische Eigenschaften von wasserverdünnbaren Beschichtungsstoffen und -systemen erläutern
- b)
Anforderungsprofil erstellen und dabei Anwendungszweck, Untergrund, Verarbeitung, Ökologie, systemspezifische Eigenschaften und Kostenaspekte berücksichtigen
- c)
Rohstoffe auswählen
- d)
Maschinen und Geräte systemspezifisch auswählen und einsetzen
- e)
verfahrenstechnische Parameter, insbesondere pH-Wert und Temperatur, festlegen
- f)
Eigenschaften, Lager- und Transportbedingungen der Beschichtungsstoffe prüfen sowie Korrekturmaßnahmen einleiten und durchführen
- g)
Untergrund vorbereiten
- h)
Applikationstechnik systemspezifisch auswählen und einsetzen
- i)
Beschichtungsstoffe applizieren und dabei produktspezifische Verarbeitungsvorschriften beachten
- j)
Beschichtungsstoffe unter Berücksichtigung der Filmbildungsmechanismen härten
- k)
Beschichtung nach Anforderungsprofil prüfen, bewerten und optimieren
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13
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Formulieren, Herstellen, Applizieren und Prüfen von wasserverdünnbaren Beschichtungsstoffen und -systemen für metallische Untergründe (§ 18 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 3)
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- a)
systemspezifische Eigenschaften von wasserverdünnbaren Beschichtungsstoffen und -systemen erläutern
- b)
Anforderungsprofil erstellen und dabei Anwendungszweck, Untergrund, Verarbeitung, Ökologie, systemspezifische Eigenschaften und Kostenaspekte berücksichtigen
- c)
Rohstoffe auswählen
- d)
Maschinen und Geräte systemspezifisch auswählen und einsetzen
- e)
verfahrenstechnische Parameter, insbesondere pH-Wert und Temperatur, festlegen
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13
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- f)
Eigenschaften, Lager- und Transportbedingungen der Beschichtungsstoffe prüfen sowie Korrekturmaßnahmen einleiten und durchführen
- g)
Untergrund entfetten und mechanisch vorbereiten
- h)
Applikationstechnik systemspezifisch auswählen und einsetzen
- i)
Beschichtungsstoffe applizieren und dabei produktspezifische Verarbeitungsvorschriften beachten
- j)
Beschichtungsstoffe unter Berücksichtigung der Filmbildungsmechanismen härten
- k)
Beschichtung nach Anforderungsprofil prüfen, bewerten und optimieren
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Formulieren, Herstellen, Applizieren und Prüfen von Beschichtungsstoffen und -systemen für mineralische Untergründe (§ 18 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 4)
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- a)
Anforderungsprofil erstellen und dabei Anwendungszweck, Untergrund, Verarbeitung, Ökologie, systemspezifische Eigenschaften und Kostenaspekte berücksichtigen
- b)
Rohstoffe auswählen
- c)
Maschinen und Geräte systemspezifisch auswählen und einsetzen
- d)
verfahrenstechnische Parameter festlegen
- e)
Eigenschaften, Lager- und Transportbedingungen der Beschichtungsstoffe prüfen sowie Korrekturmaßnahmen einleiten und durchführen
- f)
Untergrund reinigen, neutralisieren, isolieren und verfestigen
- g)
Applikationstechnik produkt- und prozessorientiert auswählen und einsetzen
- h)
Beschichtungsstoffe applizieren und dabei produktspezifische Verarbeitungsvorschriften beachten
- i)
Beschichtungsstoffe unter Berücksichtigung der Filmbildungsmechanismen härten
- j)
Beschichtung nach Anforderungsprofil prüfen, bewerten und optimieren
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13
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Formulieren, Herstellen, Applizieren und Prüfen von lösemittelhaltigen Beschichtungsstoffen und -systemen für Holz und Holzwerkstoffe (§ 18 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 5)
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- a)
Anforderungsprofil erstellen und dabei Anwendungszweck, Untergrund, Verarbeitung, Ökologie, systemspezifische Eigenschaften und Kostenaspekte berücksichtigen
- b)
Rohstoffe auswählen
- c)
Maschinen und Geräte systemspezifisch auswählen und einsetzen
- d)
verfahrenstechnische Parameter festlegen
- e)
Eigenschaften, Lager- und Transportbedingungen der Beschichtungsstoffe prüfen sowie Korrekturmaßnahmen einleiten und durchführen
- f)
Untergrund wässern, schleifen und bleichen
- g)
Applikationstechnik produkt- und prozessorientiert auswählen und einsetzen
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13
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- h)
Beschichtungsstoffe applizieren und dabei produktspezifische Verarbeitungsvorschriften beachten
- i)
Beschichtungsstoffe unter Berücksichtigung der Filmbildungsmechanismen härten
- j)
Beschichtung nach Anforderungsprofil prüfen, bewerten und optimieren
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Formulieren, Herstellen, Applizieren und Prüfen von lösemittelhaltigen Beschichtungsstoffen und -systemen für Kunststoffoberflächen (§ 18 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 6)
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- a)
Anforderungsprofil erstellen und dabei Anwendungszweck, Untergrund, Verarbeitung, Ökologie, systemspezifische Eigenschaften und Kostenaspekte berücksichtigen
- b)
Rohstoffe auswählen
- c)
Maschinen und Geräte systemspezifisch auswählen und einsetzen
- d)
verfahrenstechnische Parameter festlegen
- e)
Eigenschaften, Lager- und Transportbedingungen der Beschichtungsstoffe prüfen sowie Korrekturmaßnahmen einleiten und durchführen
- f)
Untergrund auf Lösemittelbeständigkeit prüfen und vorbehandeln
- g)
Applikationstechnik produkt- und prozessorientiert auswählen und einsetzen
- h)
Beschichtungsstoffe applizieren und dabei produktspezifische Verarbeitungsvorschriften beachten
- i)
Beschichtungsstoffe unter Berücksichtigung der Filmbildungsmechanismen härten
- j)
Beschichtung nach Anforderungsprofil prüfen, bewerten und optimieren
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13
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Formulieren, Herstellen, Applizieren und Prüfen von lösemittelhaltigen Beschichtungsstoffen und -systemen für metallische Untergründe (§ 18 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 7)
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- a)
Anforderungsprofil erstellen und dabei Anwendungszweck, Untergrund, Verarbeitung, Ökologie, systemspezifische Eigenschaften und Kostenaspekte berücksichtigen
- b)
Rohstoffe auswählen
- c)
Maschinen und Geräte systemspezifisch auswählen und einsetzen
- d)
verfahrenstechnische Parameter festlegen
- e)
Eigenschaften, Lager- und Transportbedingungen der Beschichtungsstoffe prüfen sowie Korrekturmaßnahmen einleiten und durchführen
- f)
Untergrund entfetten und mechanisch vorbehandeln
- g)
Beschichtungsstoffe applizieren und dabei produktspezifische Verarbeitungsvorschriften beachten
- h)
Beschichtungsstoffe unter Berücksichtigung der Filmbildungsmechanismen härten
- i)
Beschichtung nach Anforderungsprofil prüfen, bewerten und optimieren
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Formulieren, Herstellen, Applizieren und Prüfen von Korrosionsschutzsystemen (§ 18 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 8)
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- a)
Anforderungsprofil erstellen und dabei insbesondere die Anwendung im konstruktiven Stahlbau, die Verarbeitung unter Witterungsbedingungen sowie Ökologie- und Kostenaspekte berücksichtigen
- b)
Rohstoffe auswählen
- c)
Maschinen und Geräte auswählen und einsetzen
- d)
verfahrenstechnische Parameter festlegen
- e)
Eigenschaften, Lager- und Transportbedingungen der Beschichtungsstoffe prüfen sowie Korrekturmaßnahmen einleiten und durchführen
- f)
Untergründe durch abtragende Verfahren maschinell und manuell vorbereiten
- g)
Applikationstechnik systemspezifisch unter Berücksichtigung der Witterung auswählen und einsetzen
- h)
Beschichtungsstoffe unter Beachtung produktspezifischer Verarbeitungsvorschriften applizieren
- i)
Beschichtungsstoffe unter Berücksichtigung der Filmbildungsmechanismen härten
- j)
Korrosionsschutzprüfung durchführen, Ergebnis bewerten und Korrosionsschutzsystem optimieren
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Formulieren, Herstellen, Applizieren und Prüfen von Pulverlacksystemen (§ 18 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 9)
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- a)
systemspezifische Eigenschaften von Pulverlacksystemen erläutern
- b)
Anforderungsprofil erstellen und dabei Anwendungszweck, Untergrund, Verarbeitung, Ökologie, systemspezifische Eigenschaften und Kostenaspekte berücksichtigen
- c)
Rohstoffe auswählen
- d)
Stoffgemische extrudieren, brechen, mahlen und sieben
- e)
verfahrenstechnische Parameter, insbesondere Temperatur und Verweilzeit, festlegen und einhalten
- f)
Eigenschaften, Lager- und Transportbedingungen der Beschichtungsstoffe prüfen sowie Korrekturmaßnahmen einleiten und durchführen
- g)
Objekte vorbereiten
- h)
Objekte elektrostatisch beschichten
- i)
Overspray rückgewinnen und aufarbeiten
- j)
Beschichtungsstoffe unter Berücksichtigung der Filmbildungsmechanismen härten
- k)
Beschichtung nach Anforderungsprofil prüfen, bewerten und optimieren
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| 20
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Formulieren, Herstellen, Applizieren und Prüfen von Elektrotauchlacken (§ 18 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 10)
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- a)
systemspezifische Eigenschaften von Elektrotauchlacken erläutern
- b)
Anforderungsprofil erstellen und dabei Anwendungszweck, Untergrund, Verarbeitung, Ökologie, systemspezifische Eigenschaften und Kostenaspekte berücksichtigen
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- c)
Rohstoffe auswählen
- d)
Maschinen und Geräte systemspezifisch auswählen und einsetzen
- e)
verfahrenstechnische Parameter, insbesondere pH-Wert und Temperatur, festlegen
- f)
Eigenschaften, Lager- und Transportbedingungen der Beschichtungsstoffe prüfen sowie Korrekturmaßnahmen einleiten und durchführen
- g)
Objekte vorbereiten
- h)
Aufbau und Funktionsweise von Elektrotauchanlagen erklären
- i)
Applikationsparameter festlegen, insbesondere Spannung, Leitfähigkeit, Temperatur, Verweilzeit, pH-Wert und nichtflüchtigen Anteil
- j)
Objekte unter Einhaltung der Applikationsparameter elektroforetisch beschichten und dabei produktspezifische Verarbeitungsvorschriften beachten
- k)
Beschichtungsstoffe unter Berücksichtigung der Filmbildungsmechanismen härten
- l)
Beschichtung nach Anforderungsprofil prüfen, bewerten und optimieren
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13
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| 21
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Formulieren, Herstellen, Applizieren und Prüfen von Druckfarben (§ 18 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 11)
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- a)
systemspezifische Eigenschaften von Druckfarben erläutern
- b)
Anforderungsprofil erstellen und dabei Anwendungszweck, Untergrund, Verarbeitung, Ökologie, systemspezifische Eigenschaften und Kostenaspekte berücksichtigen
- c)
Rohstoffe auswählen
- d)
Maschinen und Geräte zur Herstellung auswählen und einsetzen
- e)
verfahrenstechnische Parameter festlegen
- f)
Eigenschaften, Lager- und Transportbedingungen der Druckfarben prüfen sowie Korrekturmaßnahmen einleiten und durchführen
- g)
Substrat für das Druckverfahren vorbereiten
- h)
Druckverfahren berücksichtigen
- i)
Druckfarben unter Berücksichtigung der Filmbildungsmechanismen trocknen und härten
- j)
Beschichtung nach Anforderungsprofil prüfen, bewerten, optimieren
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13
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| 22
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Formulieren, Herstellen und Prüfen von Bindemitteln (§ 18 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 12)
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- a)
Bindemittel nach Anforderungsprofil formulieren
- b)
Ausgangsstoffe auswählen
- c)
Syntheseapparatur auswählen und einsetzen
- d)
Bindemittel herstellen und Reaktionsverlauf anhand ermittelter Kenndaten steuern
- e)
Einsetzbarkeit des Bindemittels im Beschichtungsstoff prüfen und Bindemittel optimieren
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| 23
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Durchführen farbmetrischer Arbeiten (§ 18 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 13)
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- a)
betrieblichen Einsatz von Farbmessgeräten erläutern
- b)
farbmetrische Messungen durchführen
- c)
Messwerte auswerten und Ergebnis interpretieren
- d)
Farbmittel nach optischen, chemischen und thermischen Eigenschaften auswählen
- e)
Farbtöne nach farbmetrischen Daten ausarbeiten
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| 24
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Untersuchen von Beschichtungen und Beschichtungsstoffen (§ 18 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 14)
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- a)
Oberflächenbeschaffenheit beurteilen, Beschichtungsfehler und ihre Ursachen feststellen sowie Maßnahmen zur Fehlerbeseitigung vorschlagen
- b)
Präparationstechnik zur Ursachenermittlung von Oberflächenstörungen anwenden
- c)
Beschichtungen mikroskopisch untersuchen
- d)
Zusammensetzung von Beschichtungen und Beschichtungsstoffen spektroskopisch oder fotometrisch untersuchen
- e)
Beschichtungsstoffe mittels physikalischer, chemischer und koloristischer Methoden untersuchen
- f)
statistische Methoden zur Qualitätssicherung anwenden
- g)
Validierung von Messverfahren durchführen und dokumentieren, Messwerte auswerten und Ergebnisse interpretieren
- h)
Methoden der Fehlerfrüherkennung, Fehlerbeseitigung und Fehlervermeidung anwenden
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| 25
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Durchführen applikationstechnischer Arbeiten unter Prozessbedingungen (§ 18 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 15)
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- a)
zu beschichtende Objekte vorbereiten und prüfen
- b)
Objekte mit unterschiedlichen Geräten und nach unterschiedlichen Verfahren beschichten
- c)
Beschichtungsstoffe und -systeme trocknen und härten
- d)
beschichtete Objekte beurteilen und auf Fehlerfreiheit prüfen
- e)
Applikationsprozess optimieren
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| 26
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Durchführen produktionstechnischer Arbeiten zur Fertigungsübertragung (§ 18 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 16)
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- a)
Fertigungsrezepturen, insbesondere aus Entwicklungsrezepturen, erstellen
- b)
Anlagen, insbesondere nach Ansatzgröße und Stoffeigenschaft, auswählen
- c)
Produktionsaufträge planen
- d)
Beschichtungsstoffe im Produktionsmaßstab herstellen und abfüllen
- e)
Produktionskosten ermitteln und Produktionsverfahren optimieren
- f)
Produktionsablauf und -ergebnis dokumentieren
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| 27
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Digitalisierung in Forschung, Entwicklung, Analytik und Produktion (§ 18 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 17)
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- a)
selbstorganisiert arbeiten, digitale Kommunikationsmittel einsetzen sowie in virtuellen Teams mitwirken
- b)
Daten digital erfassen, prüfen, auswerten, dokumentieren und sichern
- c)
Plausibilität beim Datenaustausch zwischen digitalen Systemen prüfen und Maßnahmen zur Beseitigung von Fehlern einleiten
- d)
Daten in digitalen Netzen recherchieren, Datenanalysen oder Simulationen durchführen und zur Optimierung von Prozessen nutzen
- e)
Software-Applikationen des Betriebes mit mobilen und stationären Arbeitsmitteln einsetzen
- f)
digitale Medien für das Lernen im betrieblichen Alltag selbsttätig nutzen
- g)
rechtliche und betriebliche Vorgaben zum Schutz und zur Sicherheit digitaler Daten einhalten
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| 28
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Arbeiten mit vernetzten und automatisierten Systemen (§ 18 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 18)
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- a)
Systeme einrichten, nutzen, überprüfen und optimieren
- b)
Labor-Informations- und Labor-Management-Systeme einsetzen
- c)
Daten über digitale Netze austauschen
- d)
Soft- und Hardwarestörungen an Systemen erkennen und Maßnahmen zur Beseitigung der Störung einleiten
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| 29
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Prozessbezogene Arbeitstechniken (§ 18 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 19)
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- a)
bei der Planung von Prozessabläufen mitwirken
- b)
prozessorientierte Arbeitstechnik auswählen und bewerten
- c)
prozessorientierte Arbeitstechnik einsetzen
- d)
Prozessablauf kontrollieren und dokumentieren
- e)
Ergebnisse prüfen, bewerten und dokumentieren
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Umweltbezogene Arbeitstechniken (§ 18 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 20)
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- a)
bei einem prozessbezogenen Verfahren der Abfallwirtschaft, Boden-, Luft- oder Gewässerreinhaltung mitwirken
- b)
Konzentrationen und Kenngrößen von Umweltparametern unter Beachtung einschlägiger Vorschriften bestimmen
- c)
Emissionen und Immissionen messen
- d)
Untersuchungsergebnisse mit Bestimmungen von Regelwerken vergleichen, dokumentieren und beurteilen sowie Maßnahmen veranlassen
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