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Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer – BUrlG

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Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet.

Zuletzt geändert durch Art. 3 Abs. 3 G v. 20.4.2013 I 868
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25