print

Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer – BUrlG

arrow_left arrow_right

Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten.

Zuletzt geändert durch Art. 3 Abs. 3 G v. 20.4.2013 I 868
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25