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Betäubungsmittel-Außenhandelsverordnung – BtMAHV

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Der Bundesminister der Finanzen gibt im Bundesanzeiger die Zollstellen bekannt, bei denen Betäubungsmittel zur Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr abgefertigt werden.

Zuletzt geändert durch Art. 5 G v. 27.3.2024 I Nr. 109
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25