Geprüfter-Berufsspezialist-Insolvenzrecht-Fortbildungsprüfungsverordnung – BSInsoFPrV

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Geprüfter Berufsspezialist im Insolvenzrecht oder Geprüfte Berufsspezialistin im Insolvenzrecht

Zum vollständigen Text der Vorschrift

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Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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