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Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Soldatenentschädigung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung – BMVgSEGZustAnO

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Diese Anordnung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25