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BMI-ArbSchGAnwV
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Verordnung über die modifizierte Anwendung von Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes für bestimmte Tätigkeiten im öffentlichen Dienst des Bundes im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat – BMI-ArbSchGAnwV
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§ 6 Inkrafttreten
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Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Geändert durch Art. 295 V v. 19.6.2020 I 1328
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25
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