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Verordnung über die modifizierte Anwendung von Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes für bestimmte Tätigkeiten im öffentlichen Dienst des Bundes im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat – BMI-ArbSchGAnwV

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Einsatztätigkeiten der Beschäftigten beim Bundesamt für Verfassungsschutz, bei der Bundespolizei, beim Bundeskriminalamt und bei Einrichtungen des Zivilschutzes beim Vollzug gesetzlicher Aufgaben, z. B. bei unfriedlichen Demonstrationen, zum Schutz von Personen oder Objekten und bei größeren Schadensereignissen/Katastrophen, und die zu ihrer Vorbereitung erforderlichen Tätigkeiten (Einsatzvorbereitungstätigkeiten), z. B. Übungen unter Einsatzbedingungen, sind Tätigkeiten im Sinne dieser Verordnung.

Geändert durch Art. 295 V v. 19.6.2020 I 1328
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25