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Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und für die Vertretung des Bundes bei Klagen aus dem Beamten- oder Richterverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales – BMASGBWidVertrAnO

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Bei Klagen von Regierungsinspektoranwärterinnen und -anwärtern beim Bundesamt für Soziale Sicherung in Prüfungsangelegenheiten wird die Vertretung des Bundes dem Bundesamt für Soziale Sicherung übertragen, soweit der nach § 15 der Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Dienst des Bundes in der Sozialversicherung vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1752) eingerichtete Prüfungsausschuss gemäß § 2 für den Erlass des Widerspruchsbescheids zuständig war.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25