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Verordnung über die Durchführung von Befähigungsprüfungen auf Führungsebene nach der Binnenschiffspersonalverordnung – BinSchPersFührEBefähPrV

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(1) 1Die Reiseplanung ist ein Teil der Schiffsführerprüfung.
2Sie wird als mündliche Prüfung durchgeführt.

(2) 1Die Prüfung dauert zwischen 60 und 90 Minuten.
2Vor der Prüfung bekommt jeder Prüfling eine Vorbereitungszeit von 60 Minuten.

Geändert durch Art. 1 V v. 14.6.2024 I Nr. 193
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25