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Verordnung über die Durchführung von Befähigungsprüfungen auf Führungsebene nach der Binnenschiffspersonalverordnung – BinSchPersFührEBefähPrV

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1Diese Prüfungsverordnung regelt das Prüfungsverfahren zum Erwerb eines Unionspatentes sowie folgender besonderer Berechtigungen:
2

1.
Wasserstraßen mit maritimem Charakter
2.
Wasserstraßen mit besonderem Risiko
3.
Fahren unter Radar.
Außerdem wird in der Prüfungsverordnung das Prüfungsverfahren zum Erwerb von Schifferzeugnissen geregelt.

Geändert durch Art. 1 V v. 14.6.2024 I Nr. 193
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25