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Verordnung über die Berufsausbildung zum Binnenschifffahrtskapitän und zur Binnenschifffahrtskapitänin – BinSchKapAusbV

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1Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
2

1.
„Planen von Reisen“,
2.
„Durchführen von Reisen“ sowie
3.
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25