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BetonFBAusbV
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Verordnung über die Berufsausbildung zum Betonfertigteilbauer und zur Betonfertigteilbauerin – BetonFBAusbV
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§ 9 Prüfungsbereiche
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Die Zwischenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
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1.
Herstellen von Schalungen und Bewehrungen sowie
2.
Herstellen und Prüfen von Beton.
Geändert durch Art. 1 V v. 26.11.2015 I 2109
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25
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