print

Verordnung über die Berufsausbildung zum Betonfertigteilbauer und zur Betonfertigteilbauerin – BetonFBAusbV

arrow_left arrow_right

1Die Zwischenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
2

1.
Herstellen von Schalungen und Bewehrungen sowie
2.
Herstellen und Prüfen von Beton.

Geändert durch Art. 1 V v. 26.11.2015 I 2109
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25