BetonFBAusbV
print
Betonfertigteilbauerausbildungsverordnung – BetonFBAusbV
arrow_left
arrow_right
§ 9 Prüfungsbereiche
anchor
1
Die Zwischenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
Herstellen von Schalungen und Bewehrungen sowie
2.
Herstellen und Prüfen von Beton.
Geändert durch Art. 1 V v. 26.11.2015 I 2109
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26
Impressum
Datenschutzerklärung