BauNVO
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Baunutzungsverordnung – BauNVO
Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke
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Inhalt
(nicht-amtl. Übersicht)
Erster Abschnitt Art der baulichen Nutzung
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§ 1 Allgemeine Vorschriften für Bauflächen und Baugebiete
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§ 2 Kleinsiedlungsgebiete
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§ 3 Reine Wohngebiete
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§ 4 Allgemeine Wohngebiete
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§ 4a Gebiete zur Erhaltung und Entwicklung der Wohnnutzung (besondere Wohngebiete)
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§ 5 Dorfgebiete
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§ 5a Dörfliche Wohngebiete
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§ 6 Mischgebiete
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§ 6a Urbane Gebiete
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§ 7 Kerngebiete
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§ 8 Gewerbegebiete
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§ 9 Industriegebiete
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§ 10 Sondergebiete, die der Erholung dienen
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§ 11 Sonstige Sondergebiete
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§ 12 Stellplätze und Garagen
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§ 13 Gebäude und Räume für freie Berufe
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§ 13a Ferienwohnungen
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§ 14 Nebenanlagen; Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen
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§ 15 Allgemeine Voraussetzungen für die Zulässigkeit baulicher und sonstiger Anlagen
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Zweiter Abschnitt Maß der baulichen Nutzung
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§ 16 Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung
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§ 17 Orientierungswerte für die Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung
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§ 18 Höhe baulicher Anlagen
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§ 19 Grundflächenzahl, zulässige Grundfläche
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§ 20 Vollgeschosse, Geschossflächenzahl, Geschossfläche
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§ 21 Baumassenzahl, Baumasse
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§ 21a Stellplätze, Garagen und Gemeinschaftsanlagen
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Dritter Abschnitt Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche
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§ 22 Bauweise
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§ 23 Überbaubare Grundstücksfläche
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Vierter Abschnitt
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§ 24 (weggefallen)
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Fünfter Abschnitt Überleitungs- und Schlussvorschriften
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§ 25 Fortführung eingeleiteter Verfahren
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§ 25a Überleitungsvorschriften aus Anlaß der zweiten Änderungsverordnung
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§ 25b Überleitungsvorschrift aus Anlass der dritten Änderungsverordnung
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§ 25c Überleitungsvorschrift aus Anlass der vierten Änderungsverordnung
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§ 25d Überleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts
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§ 25e Überleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland
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§ 25f Überleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht
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§ 25g Überleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften
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§ 26 (Berlin-Klausel)
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§ 26a Überleitungsregelungen aus Anlass der Herstellung der Einheit Deutschlands
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§ 27 (Inkrafttreten)
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Neugefasst durch Bek. v. 21.11.2017 I 3786;
zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 3.7.2023 I Nr. 176
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26
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