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Verordnung über die Berufsausbildung zum Bäcker/zur Bäckerin – BäAusbV 2004

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Die Ausbildung im ersten Ausbildungsjahr vermittelt eine berufsfeldbreite Grundbildung, wenn die betriebliche Ausbildung nach dieser Verordnung und die Ausbildung in der Berufsschule nach den landesrechtlichen Vorschriften über das Berufsgrundbildungsjahr erfolgen.

Geändert durch Art. 1 V v. 8.2.2016 I 179
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25